Wildbret Untersuchung

Trichinenuntersuchungsstelle:

Landratsamt Coburg

Zentrale Annahme von Trichinenproben
im Bürgerservice des Landratsamtes Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon: 09561 514-0 

Annahmezeiten

 

Montag 7:30 – 12.00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 – 12.00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 7:30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7:30 – 12.00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag 7:30 – 12.00 Uhr

Kosten:

Die Kosten für die Trichinenuntersuchung im Landkreis Coburg betragen derzeit 8,00 Euro je Probe.

Ablauf:

Wie die Trichinenproben zukünftig im Bürgerservice abzugeben sind, haben wir Ihnen im beigefügten Merkblatt für Jäger zur Entnahme von Trichinenproben bei Schwarzwild und Dachsen anschaulich dargestellt. Die ersten drei Siegelbeutel erhalten Jäger mit Ihrem ersten Anschreiben zur weiteren Verwendung. Sollten Sie noch weitere Beutel zu Ihren bereits vorhandenen Wildursprungsmarken benötigen, erhalten Sie diese kostenlos am Bürgerservice. Zukünftig sind die Siegelbeutel ein fester Bestandteil im Rahmen der Beantragung weiterer Wildursprungsmarken im Landkreis Coburg. Eine Erhöhung der Gebühren ist damit nicht verbunden. 

Betonen möchten wir an dieser Stelle, dass diese flexible Annahme nur möglich ist, wenn Sie als sachkundige Person im Vorfeld der amtlichen Trichinenuntersuchung sicherstellen, dass ausreichend und ordnungsgemäßes Probenmaterial vorhanden ist sowie der Wildursprungsschein vollständig ausgefüllt wurde. 

Eine Überprüfung der von Ihnen gemachten Angaben durch das Personal der Trichinenprobeannahmestelle findet nur insoweit statt, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und der Wildursprungsschein unterschrieben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Probenannahme zurück gewiesen. 

Die Gebühren für die Trichinenuntersuchung entrichten Sie bitte am Bürgerservice. Dort haben Sie die Möglichkeit der Zahlung in bar oder per EC-Karte. 

Ab dem 06.12.2021 übernimmt der amtliche Tierarzt Herr DVM Christian Müller vorerst die Untersuchung auf Trichinen (Ansätze) zu folgenden Zeiten: 

1. Ansatz – Montag: 

  • Späteste Entgegennahme der Proben im BüS am Montag: 09:00 Uhr 
  • Abgabe der Proben bei TA Müller: 09:30 Uhr 
  • Lebensmittelfreigabe Freigabe durch Zeitablauf am Montag: 16:00 Uhr 

2. Ansatz Donnerstag oder Freitag: 

  • Späteste Entgegennahme der Proben im BüS am Donnerstag: 15:00 Uhr 
  • Abgabe der Proben bei TA Müller: 15:30 Uhr 
  • Lebensmittelfreigabe Freigabe durch Zeitablauf am Freitag: 12:00 Uhr 

Bitte berücksichtigen Sie bei der Abgabe der Trichinenproben, dass es aufgrund der aktuellen coronabedingten Regelungen am Bürgerservice zu Wartezeiten außerhalb des Hauses kommen kann. Der Zutritt ins Haus ist nur im Rahmen der geltenden Abstandsgebote in Verbindung mit einer direkten Betreuung am Bürgerservice möglich. 

Selbstverständlich steht es Ihnen auch weiter frei, andere von uns gebilligte Trichinenuntersuchungsstellen (Sonneberg, Hildburghausen, Kronach, Lichtenfels) aufzusuchen. Bitte beachten Sie hier, dass der Erlaubnisbescheid immer mitzuführen und auf Verlangen der jeweiligen Trichinenuntersuchungsstelle auch vorzulegen ist. 

Für jegliche Rückfragen in dieser Angelegenheit steht Ihnen Frau Bach (Tel.: 09561/514-3103 o-der E-Mail: melanie.bach@landkreis-coburg.de) gerne zur Verfügung. 

Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Cäsium Messstation

Um sicherzustellen, dass nur einwandfreies Wildbret an den Verbraucher gelangt, besteht die Möglichkeit Wildfleisch auf Kontaminierung mit Cäsium 137 (den Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl) untersuchen zu lassen.

Messstation der BJV Kreisgruppe Coburg

Das Messgerät befindet sich in der Wildmetzgerei Fischer in Ahorn-Schafhof.

Ansprechpartner:

Metzgermeister Sven Fischer
Wohlbacher Str. 16
96482 Ahorn – Schafhof
Tel. 09565/6512 oder 0151/18434390

Was benötigt man zur Untersuchung?

Zur Messung benötigt man 400g – 500g Muskelfleisch, keine Innereien. Das Fleisch muss nicht erste Qualität sein, möglich sind Hals, Bauchlappen oder Reste vom Auslösen. Über jede Messung wird eine amtliche Bescheinigung ausgestellt.

Wenn das Fleisch belastet ist, was dann?

Wildfleisch das über den Cäsuim Grenzwert (600 Bq) belastet ist, darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und muss über eine Tierkörperverwertungsanlage entsorgt werden. Über das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag ein Schadensausgleich erfolgen. (100 – 200 €).
Antrag auf Schadensausgleich (Download)

Metzgermeister Sven Fischer

Wohlbacher Str. 16
96482 Ahorn Schafhof